Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für woerthersee.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise nicht mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA nicht eingehalten.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Bilder der Magazine verfügen über keine Textalternativen. Dekorative Bilder verfügen über nicht leere alt-Attribute.
  • Headings werden nicht korrekt verwendet.
  • Label und Fehlermeldungen sind teilweise nicht mit den zugehörigen Eingabefeldern assoziiert. Der Fehlerstatus von Formularen wird teilweise nur durch Farbe kommuniziert.
  • Elemente wie Videoplayer, die Social Wall und Filter-Menüs sind nicht oder nur bei bestimmten Bildschirmgrößen voll sichtbar. Text auf Card-Elementen wird teilweise abgeschnitten.
  • Nicht alle Menüs und Filteroptionen sind vollständig über Tastatureingabe navigierbar. Nicht alle Buttons und Links sind über Tastaturnavigation erreichbar. Das Hamburger-Menü in der mobilen Ansicht lässt sich nicht über die Tastatureingabe öffnen. Inhalte, die bei Mouseover eingeblendet werden, können Nutzern der Tastatureingabe nicht angezeigt werden. Die  Reihenfolge der fokussierten Elemente bei Verwendung der Tastaturnavigation ist nicht in jedem Fall optimal.
  • Die Navigationselemente sind nicht auf allen Unterseiten einheitlich. Beim Scrollen zeigt die Menüleiste einen zusätzlichen Link an.
  • Manche Links grenzen sich visuell nicht von anderen Textelementen ab.
  • Manche Links entsprechen der Funktion eines Button-Elementes. 
  • Der Code der Website beinhaltet Syntaxfehler.
  • Eingeblendete Modals werden Usern von Screenreadern nicht gemeldet. Bei Nutzung einiger Filteroptionen werden User von Screenreadern nicht über die aktualisierte Liste an Suchergebnissen informiert. Beim Bestellformular für Gutscheine werden User von Screenreadern nicht informiert, wenn die Pflichtfelder nicht ausgefüllt wurden.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Es sind derzeit keine Textalternativen zu reinen Audioinhalten vorhanden.

 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDFs: “Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind;” Auszug aus dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz §2, (3), a.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2023 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der AccessiWay GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Region Wörthersee-Rosental Tourismus GmbH ist um eine laufende Verbesserung dieser Website, in puncto Barrierefreiheit bemüht und will allen Besuchern eine möglichst einwandfreie Nutzung ermöglichen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an riedel@woerthersee.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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